Welche Unterlagen benötigt ein Makler für den Verkauf meiner Immobilie?

Ohne Formalitäten funktioniert der Verkauf einer Immobilie nicht. Wenn Sie sich für den Verkauf durch einen Makler entscheiden, nimmt dieser Ihnen die meiste Arbeit ab. Um den Verkauf rechtskräftig und korrekt abwickeln zu können, benötigt er jedoch einige Unterlagen zur Immobilie. Viele davon kann er mit Ihrer Zustimmung selbst beantragen.

Unterlagen für den Verkauf

Aktueller Energieausweis

Ein Energieausweis ist Pflicht beim Verkauf einer Immobilie und muss bereits für das Immobilieninserat vorliegen. Zudem muss er bei Besichtigungsterminen für alle Interessenten einsehbar sein. Wir erstellen Ihnen gerne einen aktuellen Energieausweis für Sie.

Unterlagen

Grundbuchauszug

Im Grundbuch werden unter anderem Informationen zu den Eigentums- und Wohnverhältnissen eines Grundstücks festgehalten. Darüber hinaus enthält es auch Hinweise zu Belastungen durch beispielsweise Hypotheken. Einen aktuellen Grundbuchauszug erhalten Sie bzw. Ihr Makler beim Grundbuchamt. Dieser darf beim Verkauf Ihrer Immobilie nicht älter als drei Monate sein.

Bauakte mit Grundrissen

Die Bauakte wird vom Bauamt angelegt, sobald ein Bauantrag für diese Immobilie gestellt wird. Dort sind Informationen wie Bauzeichnungen, Baupläne und Angaben zur Flächen- und Grundstücksgröße vermerkt. In der Bauakte finden sich auch Grundrisse, mit denen sich potenzielle Käufer ein komplettes Bild von der Immobilie machen können.

Flurkarte

Die Flurkarte bietet Informationen zur Lage, Grundstücksgrenzen, Straßenanbindungen und den Gebäuden in einem Gebiet. Diese Informationen sind für einen Käufer sehr wichtig, da die Lage einer Immobilie auch deren Wert mitbestimmt. Die Flurkarte können Sie oder Ihr Makler beim Katasteramt beantragen. Die Flurkarte darf zum Zeitpunkt des Verkaufs Ihrer Immobilie nicht älter als drei Monate sein.

Flurkarte

Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

Ein Grundstück kann mit öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen belastet sein, zum Beispiel mit einer Erschließungsbaulast, bei der Dritte bestimmte Flächen des Grundstücks als Zufahrt oder Durchfahrt nutzen dürfen. Es gibt verschiedene Arten von Baulasten, die alle auch beim Verkauf des Grundstücks bestehen bleiben. Beim zuständigen Bauamt können Sie oder Ihr Makler einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis beantragen. Auch hier gilt: Beim Verkauf Ihrer Immobilie darf der Auszug nicht älter als drei Monate sein.

Zusätzliche Unterlagen, die beim Verkauf helfen

Um das Bild von Ihrer Immobilie zu vervollständigen, ist es ratsam, eine Betriebskostenaufstellung der vergangenen zwei Jahre zu erstellen. Anhand dieser weiß der Käufer Ihrer Immobilie, was finanziell auf ihn zukommt. Auch ein Nachweis über Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen ist sinnvoll, da sie so belegen können, welche baulichen Maßnahmen Sie bereits an der Immobilie vorgenommen haben. So können Sie auch einen eventuell höheren Kaufpreis rechtfertigen.

Sie möchten zeitnah mit der Suche nach passenden Interessenten für Ihre Immobilie beginnen? Die Beantragung bei verschiedenen Ämtern nimmt Zeit in Anspruch – wir  kümmern uns gerne um diesen Schritt sowie um die gesamte Vermarktung Ihrer Immobilie. Kontaktieren Sie uns gerne und wir besprechen im Detail mit Ihnen, welche Unterlagen wir benötigen.