Verkaufen, vermieten, selbst bewohnen: Diese Möglichkeiten haben Sie bei einer Scheidung

Frisch geschieden wünschen sich die Ex-Partner verständlicherweise einen raschen Abschluss des ehemals gemeinsamen Lebensabschnitts. Wurde jedoch gemeinsam eine Immobilie bewohnt, muss eine Entscheidung getroffen werden. Soll sie von einem der Partner weiterhin genutzt oder doch lieber verkauft oder vermietet werden? So oder so kann Ihnen ein Makler bei der Entscheidung und der Umsetzung der Pläne helfen

Variante 1: Eigennutzung der Immobilie

Ist die Immobilie nicht zu groß oder lässt sie sich sogar in mehrere Wohneinheiten aufteilen, kann ein Partner weiterhin darin leben. Er muss den anderen lediglich entsprechend auszahlen. Nach einem Umbau in zwei Wohneinheiten kann eine von ihnen extern vermietet werden. Wer sich nach der Scheidung noch immer gut versteht, kann sogar über eine weiterhin gemeinsame Gebäudenutzung nachdenken; nur dann in jeweils eigenen Wohnungen. Für die Aufteilung der Wohnbereiche vermitteln wir gerne geeignete Handwerkspartner.

Getrenntes Paar

Variante 2: Verkauf

Wenn Sie einen klaren Schlussstrich ziehen möchten, ist der Verkauf von Haus oder Wohnung sinnvoll. In diesem Fall teilen Sie den Verkaufserlös zu gleichen Teilen untereinander auf. Es besteht allerdings die Gefahr, das Vorhaben zu eilig anzugehen. In der Hoffnung, frühzeitig mit der Immobilie abzuschließen, wird ein sehr niedriger Preis angesetzt. Die Interessenten macht dies stutzig und es gibt keinerlei Anfragen. Oder Sie finden trotzdem einen Käufer und verlieren bares Geld. Eine professionelle Unterstützung ist hier besonders wichtig.

Variante 3: Vermietung

Ein guter Mittelweg zwischen der Eigennutzung und dem Verkauf ist die Vermietung. Sie behalten die Immobilie und erzielen Einnahmen durch die Miete. Ein Makler hilft Ihnen in dieser Situation bei der Suche nach einem zahlungsfähigen Mieter. Allerdings kann mindestens ein Partner nicht vollständig von der Immobilie gelöst werden, da es einen Ansprechpartner für den oder die Mieter geben muss. Eine Alternative ist die Beauftragung einer Hausverwaltung, die Ihnen sämtliche Aufgaben abnimmt. Dennoch gibt es bei der Vermietung keinen klaren Schnitt am Ende der gemeinsamen Zeit, wie er bei einem Verkauf eintritt.

Beratung und Unterstützung von Am Buschkamp Immobilien

Wenn Sie Ihre ehemals gemeinsam genutzte Wohnung oder das zusammen bewohnte Haus durch eine Scheidung aufgeben müssen, liegt kein leichter Weg vor Ihnen. Diesen gehen wir aber gern gemeinsam mit Ihnen und beraten Sie bezüglich Ihrer Möglichkeiten. Bei jeder der Optionen können wir uns gezielt mit unserer Tätigkeit einsetzen oder passende Partner vermitteln. Besonders wichtig ist es, die Entscheidung nicht übereilt zu treffen und die Preisgestaltung für den Verkauf oder die Vermietung in externe Hände zu geben. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht unter Wert verkaufen oder vermieten.

Mehr zum Thema Immobilien in der Scheidung erfahren Sie auch in unserem kostenlosen Ratgeber!